VD MEDICAR GmbH

Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfebedürftigen Personen, die nicht der Notfallrettung bedürfen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern.

In modernsten und auf Ihre Bedürfnisse umgebauten PKW`s bieten wir Ihnen:

-Bestrahlungsfahrten
-Dialysefahrten
-Krankenfahrten (Tragestuhl)
-Rehafahrten

-Sonderfahrten
-Verlegungsfahrten

Unser Team freut sich auf SIE!

  • Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
  • Ein Original der Genehmigung bitte an das Taxiunternehmen aushändigen.
  • Eine ärztliche Verordnung zu jede Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (erhalten Sie von der Krankenkasse).
  • (Erhalt durch Erreichen der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze.)
  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 €
  • höchstens 10,00 € pro Fahrt          
  • sind beim Taxifahrer gegen Quittung in Bar zu bezahlen
  • Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
  • oder Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
  • in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
  • (Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich)
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder
  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich         
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder
  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder
  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich
  • je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt  
  • oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • Fahrten zu stationären Behandlungen(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
  • Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
  • Krankentransportschein ist erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder
  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
  • Ausnahme: Fahrten zur Kur / Rehabilitationszentren    
  • Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig.
  • Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
  • Es ist kein Eigenteil zu zahlen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Krankenbeförderung

(Notfallrettung, Krankentransport und Krankenfahrt einschl. Sonderfahrten)
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Richtlinien

des Gemeinsamen Bundesausschusses

über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V
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Grundsätzliches

Jede Krankenfahrt, bei der eine gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger ist, unabhängig vom Grad der Behinderung, der Pflegestufe oder Alter des Patienten (Kinder), muss von der Krankenkasse genehmigt werden.


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Fragen Sie unverbindlich einen Termin an.

Besteller

Bitte nur ausfüllen wenn Sie eine Einrichtung sind. (Seniorenheim, Krankenhaus, Arzt...)

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Fahrtinformationen

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